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ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrechtsiegen.de
Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - Sozialauswahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
Bei größeren Massenentlassungen kann die Beschränkung der sozialen Auswahl der Arbeitnehmer mit gleicher Qualifikation auf ihre bisherige Einsatzabteilung nämlich auch dem Erhalt und der Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur im Sinne § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 2. Halbsatz InsO dienen (BAG Urteil vom 28.8. 2003 aaO, Rz.33).Im Rahmen eines Interessenausgleichs mit Namensliste im Sinne §§ 1 Abs. 5 KSchG, 125 InsO unterliegt die Betriebsratsanhörung grundsätzlich keinen erleichterten Anforderungen (BAG Urteil vom 28.8. 2003 - 2 AZR 377/02; BAG Urteil vom 21.2. 2002 - 2 AZR 581/00).
- BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00
Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
Im Rahmen eines Interessenausgleichs mit Namensliste im Sinne §§ 1 Abs. 5 KSchG, 125 InsO unterliegt die Betriebsratsanhörung grundsätzlich keinen erleichterten Anforderungen (BAG Urteil vom 28.8. 2003 - 2 AZR 377/02; BAG Urteil vom 21.2. 2002 - 2 AZR 581/00).Erst wenn der Arbeitnehmer diesen konkreten Vortrag, der eine ordnungsgemäße Anhörung schlüssig darlegt (…Fitting, BetrVG, 25. Auflage § 102 Randziffer 357), seinerseits konkret bestreitet, muss der Arbeitgeber in diesem Punkt gegebenenfalls die Vorkenntnisse des Betriebsrats weiter substantiieren beziehungsweise beweisen (BAG Urteil vom 21.2. 2002 - 2 AZR 581/00).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
Der Weiterbeschäftigungsanspruch ergibt sich aus den Grundsätzen, die der Große Senat des BAG im Beschluss vom 27.2.85 (GS 1/84 - AP-Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) aufgestellt hat.
- BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB
Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
Auch für diesen Fall spricht eine vom Arbeitgeber auszuräumende tatsächliche Vermutung dafür, dass auch die Auswahlentscheidung objektiv grob fehlerhaft und damit die Kündigung sozialwidrig ist (BAG Urteil vom 10.2.1999 - 2 AZR 716/98; BAG Urteil vom 31.5.2007 - 2 AZR 276/06). - BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern
Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
Zwar ist das Wissen des Betriebsratsvorsitzenden, als zur Entgegennahme von Erklärungen gemäß § 26 Abs. 2 S. 2 BetrVG berechtigter Person, dem Betriebsrat als Gremium zuzurechnen (BAG Urteil vom 23 Oktober 2008 - 2 AZR 10063/07; BAG Urteil vom 23.4. 2008 - 2 AZR 1110/06). - BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 142/99
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
Auch eine Beschränkung, auf eine "Abteilung", ist nicht per se grob fehlerhaft, obwohl die Sozialauswahl grundsätzlich betriebsbezogen, das heißt abteilungsübergreifend, durchzuführen ist (BAG vom 17.2. 2000 - 2 AZR 142/99). - BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97
Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste …
Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
Die Regelung des § 125 InsO wolle eine erfolgreiche Sanierung insolventer Unternehmen fördern und im Insolvenzfall zusätzliche Kündigungserleichterungen schaffen (BAG 7, 5. 1998 - 2 AZR 536/97). - BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 368/02
Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenzverwalter - Interessenausgleich mit …
Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
Dabei bezieht sich die Beschränkung des Prüfungsrahmens nicht nur auf die sozialen Indikatoren und deren Gewichtung, sondern auch auf die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen (BAG Urteil vom 21.01.1999 - 2 AZR 624/98; BAG Urteil vom 28.8. 2003 - 2 AZR 368/02). - BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 716/98
Darlegungslast für Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste - …
Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
Auch für diesen Fall spricht eine vom Arbeitgeber auszuräumende tatsächliche Vermutung dafür, dass auch die Auswahlentscheidung objektiv grob fehlerhaft und damit die Kündigung sozialwidrig ist (BAG Urteil vom 10.2.1999 - 2 AZR 716/98; BAG Urteil vom 31.5.2007 - 2 AZR 276/06). - BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 624/98
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
Dabei bezieht sich die Beschränkung des Prüfungsrahmens nicht nur auf die sozialen Indikatoren und deren Gewichtung, sondern auch auf die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen (BAG Urteil vom 21.01.1999 - 2 AZR 624/98; BAG Urteil vom 28.8. 2003 - 2 AZR 368/02). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 11 Sa 663/08
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung