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   ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10   

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ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10 (https://dejure.org/2011,79240)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10 (https://dejure.org/2011,79240)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 21 Ca 7249/10 (https://dejure.org/2011,79240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - Sozialauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02

    Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
    Bei größeren Massenentlassungen kann die Beschränkung der sozialen Auswahl der Arbeitnehmer mit gleicher Qualifikation auf ihre bisherige Einsatzabteilung nämlich auch dem Erhalt und der Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur im Sinne § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 2. Halbsatz InsO dienen (BAG Urteil vom 28.8. 2003 aaO, Rz.33).

    Im Rahmen eines Interessenausgleichs mit Namensliste im Sinne §§  1 Abs. 5 KSchG, 125 InsO unterliegt die Betriebsratsanhörung grundsätzlich keinen erleichterten Anforderungen (BAG Urteil vom 28.8. 2003 - 2 AZR 377/02; BAG Urteil vom 21.2. 2002 - 2 AZR 581/00).

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
    Im Rahmen eines Interessenausgleichs mit Namensliste im Sinne §§  1 Abs. 5 KSchG, 125 InsO unterliegt die Betriebsratsanhörung grundsätzlich keinen erleichterten Anforderungen (BAG Urteil vom 28.8. 2003 - 2 AZR 377/02; BAG Urteil vom 21.2. 2002 - 2 AZR 581/00).

    Erst wenn der Arbeitnehmer diesen konkreten Vortrag, der eine ordnungsgemäße Anhörung schlüssig darlegt (Fitting, BetrVG, 25. Auflage § 102 Randziffer 357), seinerseits konkret bestreitet, muss der Arbeitgeber in diesem Punkt gegebenenfalls die Vorkenntnisse des Betriebsrats weiter substantiieren beziehungsweise beweisen (BAG Urteil vom 21.2. 2002 - 2 AZR 581/00).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
    Der Weiterbeschäftigungsanspruch ergibt sich aus den Grundsätzen, die der Große Senat des BAG im Beschluss vom 27.2.85 (GS 1/84 - AP-Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) aufgestellt hat.
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
    Auch für diesen Fall spricht eine vom Arbeitgeber auszuräumende tatsächliche Vermutung dafür, dass auch die Auswahlentscheidung objektiv grob fehlerhaft und damit die Kündigung sozialwidrig ist (BAG Urteil vom  10.2.1999 - 2 AZR 716/98; BAG Urteil vom 31.5.2007 - 2 AZR 276/06).
  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
    Zwar ist das Wissen des Betriebsratsvorsitzenden, als zur Entgegennahme von Erklärungen gemäß § 26 Abs. 2 S. 2 BetrVG berechtigter Person, dem Betriebsrat als Gremium zuzurechnen (BAG Urteil vom 23 Oktober 2008 - 2 AZR 10063/07; BAG Urteil vom 23.4. 2008 - 2 AZR 1110/06).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 142/99

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
    Auch eine Beschränkung, auf eine "Abteilung", ist nicht per se grob fehlerhaft, obwohl die Sozialauswahl grundsätzlich betriebsbezogen, das heißt abteilungsübergreifend, durchzuführen ist (BAG vom 17.2. 2000 - 2 AZR 142/99).
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
    Die Regelung des § 125 InsO wolle eine erfolgreiche Sanierung insolventer Unternehmen fördern und im Insolvenzfall zusätzliche Kündigungserleichterungen schaffen (BAG 7, 5. 1998 - 2 AZR 536/97).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 368/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenzverwalter - Interessenausgleich mit

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
    Dabei bezieht sich die Beschränkung des Prüfungsrahmens nicht nur auf die sozialen Indikatoren und deren Gewichtung, sondern auch auf die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen (BAG Urteil vom 21.01.1999 - 2 AZR 624/98; BAG Urteil vom 28.8. 2003 - 2 AZR 368/02).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 716/98

    Darlegungslast für Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste -

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
    Auch für diesen Fall spricht eine vom Arbeitgeber auszuräumende tatsächliche Vermutung dafür, dass auch die Auswahlentscheidung objektiv grob fehlerhaft und damit die Kündigung sozialwidrig ist (BAG Urteil vom  10.2.1999 - 2 AZR 716/98; BAG Urteil vom 31.5.2007 - 2 AZR 276/06).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 624/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
    Dabei bezieht sich die Beschränkung des Prüfungsrahmens nicht nur auf die sozialen Indikatoren und deren Gewichtung, sondern auch auf die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen (BAG Urteil vom 21.01.1999 - 2 AZR 624/98; BAG Urteil vom 28.8. 2003 - 2 AZR 368/02).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 11 Sa 663/08

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung

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